Von Christian Schröter, 26. April 2024, Lesedauer 0 Minuten, 35 Sekunden
Klingende Grundrechte – Einsendeschluss ist der 30. März 2024
Düsseldorf, 26. März 2024
Musiker aus #Nordrhein #Westfalen sind aufgerufen, Textteile des Grundgesetzes zu vertonen und einzuspielen. Wie klingt unsere #Verfassung? Wie können wir den Geist unserer Grundrechte in #Musik übersetzen? Singer/Songwriter können sie ebenso vortragen wie klassische Ensembles interpretieren und Clubmusiker tanzen. Alle musikalischen Genres und Besetzungen sind zugelassen. Das Werk sollte nicht länger als fünf Minuten dauern. Es geht nicht darum, bestehende Musiken zu verwenden, sondern neue zu schaffen. Und es geht um menschengemachte Stücke, nicht um Ergebnisse Künstlicher Intelligenz.
Details und Ausschreibung finden sich hier …
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