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Klingende Grundrechte – Einsendeschluss ist der 30. März 2024

Von Christian Schröter, 26. April 2024, Lesedauer 0 Minuten, 35 Sekunden

Klingende Grundrechte – Einsendeschluss ist der 30. März 2024

  • Der Contest des Landesmusikrats anlässlich des 75 jährigen Geburtstages unserer Verfassung.

Düsseldorf, 26. März 2024

Musiker aus #Nordrhein #Westfalen sind aufgerufen, Textteile des Grundgesetzes zu vertonen und einzu­spielen. Wie klingt unsere #Verfassung? Wie können wir den Geist unserer Grundrechte in #Musik übersetzen? Singer/Songwriter können sie ebenso vortragen wie klassische Ensembles interpre­tieren und Clubmusiker tanzen. Alle musikalischen Genres und Besetzungen sind zugelassen. Das Werk sollte nicht länger als fünf Minuten dauern. Es geht nicht darum, bestehende Musiken zu ver­wenden, sondern neue zu schaffen. Und es geht um menschengemachte Stücke, nicht um Ergebnisse Künstlicher Intelligenz.

Details und Ausschreibung finden sich hier

Original Content Klingende Grundrechte – Einsendeschluss ist der 30. März 2024 bei Gütsel Online …

Landesmusikrat NRW e. V.
Klever Straße 23
40477 Düsseldorf
www.lmr-nrw.de

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