Von Christian Schröter, 28. Mai 2024, Lesedauer 5 Minuten, 9 Sekunden
#Gütersloh: #Bürgermeister abwählen für Dummies – Morkes muss weg?
Gütersloh, 28. April 2024
Einen Bürgermeister kann man demokratisch wählen, man kann ihn aber auch demokratisch abwählen. In Gütersloh ist das parallel zur Europawahl am 9. Juni 2024 möglich. Die »Grünen« planen gar eine Kampagne zur Abwahl und wollen auch darüber aufklären, warum sie notwendig sei.
Gemeindeordnung NRW
Gemäß Paragraph 66 der #Gemeindeordnung #NRW kann der Bürgermeister – hier Norbert »Nobby« Morkes – von den Bürgern der Gemeinde – hier Gütsel – vor Ablauf seiner Amtszeit abgewählt werden. Zur Einleitung des Abwahlverfahrens bedarf es eines von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder gestellten Antrags und eines mit einer Mehrheit von 2 Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder zu fassenden Beschlusses. Zwischen dem Eingang des Antrags und dem Beschluss des Rates muss eine Frist von mindestens 2 Wochen liegen. Über den Antrag auf Einleitung des Abwahlverfahrens ist ohne Aussprache namentlich abzustimmen.
Alternativ bedarf es in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern einer Mehrheit von mindestens 20 Prozent der wahlberechtigten Bürger der Gemeinde, in Gemeinden mit über 50.000 bis zu 100.000 Einwohnern einer Mehrheit von mindestens 17,5 Prozent der wahlberechtigten Bürger der Gemeinde und in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern einer Mehrheit von mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Bürger der Gemeinde für einen gestellten Antrag. In Gütersloh hat der Rat das Abwahlverfahren beschlossen.
Die Abwahl des Bürgermeisters
Der Bürgermeister – also Morkes – ist abgewählt, wenn sich für die Abwahl eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der wahlberechtigten Bürger – also der Gütsler – ergibt, sofern diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten beträgt. Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes entsprechend. Er scheidet mit dem Ablauf des Tages, an dem der Wahlausschuss die Abwahl feststellt, aus seinem Amt. Die Aufsichtsbehörde kann für die Dauer des Abwahlverfahrens das Ruhen der Amtsgeschäfte des Bürgermeisters anordnen, wenn der Rat dies mit einer Mehrheit von 2 Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder beantragt.
Am 9. Juni 2024 können die Gütsler also den Bürgermeister abwählen oder nicht abwählen. Sie können quasi das Gegenteil dessen tun, was sie 2020 getan haben – nämlich ihn zu wählen. Sie können freilich am 9. Juni 2024 nicht entscheiden, wer dann Bürgermeister wird. Einen neuen Bürgermeister können sie erst bei der nächsten #Kommunalwahl wählen, die in Nordrhein Westfalen 2025 stattfinden wird.
»Survive ’til 25«
In deutschen Wirtschaftskreisen kursiert der Spruch »Survive ’til 25« – in Gütersloh müsste man wohl sagen »Survive ’til June 9th«. Aber das sich das nicht so schön reimt, sagt das niemand. Man kann derweil davon ausgehen, dass Stadtrat und Stadtverwaltung andere Wege finden werden, um »#Nobby« loszuwerden, falls die Gütsler ihn am 9. Juni 2024 nicht abwählen sollten.
Dagegen und dafür
Manche Gütsler sind im Vorfeld strikt dagegen, ihn abzuwählen – andere sind strikt dafür. Wieder andere sind der Meinung, er bekäme nun »a taste of his own medicine«.
#Gütersloh: Besorgte Bürger starten Aktion »Pro Nobby«
Am 26. März 2024 erreichte die Redaktion eine E Mail von Gütsler Bürgern: »Wir sind besorgte Bürger aus Gütersloh, die sich gegen eine Abwahl des demokratisch gewählten Bürgermeisters Norbert Morkes einsetzen. Unter dem Hashtag #PRNBB möchten wir in den Social Media auf die Aktion ›Pro Nobby› aufmerksam machen. Das Motiv finden Sie anbei und können es gerne frei nutzen und weiterverbreiten. Ebenso die beigefügte PDF Datei, die für Flugblätter, Aufkleber oder Plakate genutzt werden kann.
So wie Wahlen in Deutschland frei und anonym sind, möchten wir frei und anonym gegen eine Abwahl des Bürgermeisters votieren. Unserer Meinung nach schadet die Kampagne der #Demokratie und der Stadt #Gütersloh. Sie ist ein in Deutschland bisher wohl einmaliger Vorgang. Niemand hat #Mobbing verdient, egal, worum es in der Sache gehen mag.
Weitere Media Assets erstellen wir auf Wunsch gerne in beliebigen Formaten unter der Creative Commons Lizenz CC0 als Public Domain zur freien Nutzung und Weitergabe, und freuen uns, wenn die Aktion Eingang in Ihre Berichterstattung findet. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per E Mail an pro-nobby@t-online zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.«
So wie nach Meinung der Aktivisten der Vorgang einmalig ist, ist wohl auch eine Kampagne zur »Nicht Abwahl« eines Bürgermeisters einmalig. Es wird sich zeigen, wie es am Stichtag ausgeht und was dann folgt.
Gütsels Sicht der Dinge
Gütsel hatte dem Politikverein »Bürger für Gütersloh« damals eine Homepage samt Grafik gesponsert – mit dem Gütsel Webcube, einem der ersten Content Management Systeme (CMS) überhaupt. Das wurde dann irgendwann stillschweigend »gecancelt«. Einen der ersten Gütsler Mittelaltermärkte »Anno 1280« hatte Gütsel promotet und war auch eingeladen worden. Danach nicht mehr, es gab auch keine Informationen mehr. Aktuell wurde ein Mitglied des »Anno Events« Teams wegen Verleumdung und Beleidigung abgemahnt – in Verbindung mit einer Schadensersatzforderung. Darüber hinaus hatte Gütsel lange Jahre ein Hochzeitsmagazin zur Gütersloher #Hochzeitsmesse produziert. Durfte dann allerdings nach dem Tod der Messemacherin Susanne Clemens aus der Presse erfahren, das »offizielle Hochzeitsmagazin« produziere nun der Flöttmannverlag. Darauf angesprochen gab es die Antwort »Wart’s doch mal ab«. Gütsel wartet bis heute. Beziehungsweise nicht – denn die Hochzeitsmesse gibt es längst nicht mehr. Später hatte dann ein Gütsel Mitarbeiter Morkes in einer Kolumne als »Langhaarigen Bombenleger« bezeichnet, worauf hin der Besagte sowohl den Autor als auch den Verlag wegen Beleidigung angezeigt hat. Die Wendung ist derweil ein geflügeltes Wort aus den 60ern und 70ern – so wurden jugendliche »Gammler« oder »Hippies« bezeichnet, die den Spießbürgern ein Dorn im Auge waren. Zu guter letzt gab es 2020 oder 2021 einen Anruf aus dem Bürgermeistervorzimmer: Der Bürgermeister wolle einen Gesprächstermin vereinbaren. Dieser war dann ein paar Minuten vorm Termin mit der nebulösen Begründung »wegen des Facebookbeitrags« ersatzlos abgesagt worden. Ohne dass bei der vorherigen Terminvereinbarung das Thema genannt worden war. Was im Grunde genommen nicht unoriginell ist – denn man will sich ja schließlich vorbereiten. Es gab indes keinen »Facebookbeitrag«, der den Bürgermeister irgendwie tangiert hätte.
Original Content Gütersloh: Bürgermeister abwählen für Dummies – Morkes muss weg? bei Gütsel Online …