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Von Christian Schröter, 1. Juni 2024, Lesedauer 1 Minute, 10 Sekunden
Minderbemittelte Pressekampagnen zu »Balkonkraftwerken«
Gütersloh, 1. Mai 2024
Im Grunde genommen hat sich nur geändert, dass es zum #Zählertausch nun eine Übergangsfrist gibt, und dass die Registrierung beim örtlichen Netzbetreiber entfällt. Alles andere ist gleichgeblieben – inklusive der #Lüge bezüglich des Amortisierungszeitraums. Der Stromzähler soll eine Rücklaufsperre haben, was in der Regel bei den modernen, digitalen Zählern der Fall ist. Der Austausch ist gratis.
Worüber aber eben nicht informiert wird: Die Eigentümergemeinschaft muss »Balkonkraftwerken« zustimmen … und eben auch der Vermieter. Ebenso dürfen Dritte nicht belästigt werden (etwa durch massive Reflexionen), und die Betreiber haften natürlich für die Anlagen – etwa nicht hinreichend montierte Panels, die – Gott behüte – herunterfallen.
Worüber ebenfalls nicht informiert wird: #Stromspeicher. Unter Umständen ist ein Speichergerät sinnvoll – besonders dann, wenn man dank der Umstände eine gute Stromausbeute bei gleichzeitig geringem #Stromverbrauch während der Leistungsstunden hat. Aber Stromspeicher sind teuer. Es gibt beispielsweise Geräte von Jackery oder Bluetti und anderen Marken.
Umständlich wird es hingegen dann – und darüber wird auch nicht informiert – wenn man eine Einspeisungsvergütung bekommen will. Der Aufwand übersteigt bei Balkonkraftwerken in der Regel die zu erzielenden Einnahmen.
Die Leistung lässt sich in der Regel mit Apps live verfolgen, sodass man zur optimalen Nutzung beispielsweise bei hoher Leistung und strahlendem Sonnenschein die Waschmaschine laufen lassen kann. Also nachts nicht.
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