Symbolbild: Cottonbro Studio
Von Christian Schröter, 13. Juni 2024, Lesedauer 0 Minuten, 42 Sekunden
Anlässlich der aktuellen Berichterstattung zum Test von #Gesichtserkennungssoftware durch das #BKA kommentiert Matthias Spielkamp, Geschäftsführer von »#AlgorithmWatch«
Berlin, 13. Mai 2024
»Wir sind erschrocken, wie skrupellos das BKA als eine #Sicherheitsbehörde hier eine #Rechtsunsicherheit ausnutzt, um eine Technologie voranzutreiben, die nachweislich regelmäßig Grundrechte und Menschenrechte verletzt. #KI Systeme der Gesichtserkennung sorgen nicht für mehr #Sicherheit und können Defizite in der #Polizeiarbeit nicht ausgleichen. Das ist gefährlicher #Technik #Optimismus. Wir setzen uns dafür ein, dass die #Bundesregierung bei der Umsetzung der KI Verordnung in Deutschland ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag hält: Gesichtserkennung im öffentlich zugänglichen Raum in Deutschland ausnahmslos zu verbieten. In der kommenden KI Verordnung sind Ausnahmen für Forschungsprojekte vorgesehen. Solche Spielräume dürfen jedoch nicht wie jetzt vom BKA ausgenutzt werden, um die Rechte anderer zu verletzen«, mehr …