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Von Christian Schröter, 19. Juli 2024, Lesedauer 2 Minuten, 53 Sekunden
Gütsel Lesertelefon: Servicethema »Finanzen und Immobilien«, Experten für Gütersloh
2021 erlebt das #Ahrtal eine verheerende #Flutkatastrophe, Weihnachten 2023 stehen große Teile von Niedersachsen unter Wasser, Pfingsten 2024 sorgt Starkregen im Saarland für Überflutungen, Anfang Juni trifft ein Jahrhunderthochwasser Bayern und Baden Württemberg. Zurück lassen die Wassermassen #Chaos, Zerstörung und tausende von Menschen in existenzieller Not. Die Schäden, vor allem an Wohngebäuden, gehen in die Milliarden. In der #Politik wird aktuell erneut die Frage einer Versicherungspflicht für Wohngebäude diskutiert. Bis es zu einer solchen Lösung kommt, können allerdings Jahre vergehen. Wer ein Haus besitzt, kann darauf nicht warten, denn die nächste Flutwelle ist unter Umständen schneller als der Gesetzgeber. Doch schon heute steht mit der Elementarschadenversicherung eine Möglichkeit zur Verfügung, sich gegen die finanziellen Folgen von Schäden durch Naturgewalten abzusichern. Worauf es bei diesem #Versicherungsschutz ankommt, dazu informieren Experten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in der #Sprechzeit.
Alle paar Jahre ein Jahrhunderthochwasser
Auch wenn es widersprüchlich klingt: Jahrhunderthochwasser werden häufiger. Da es sich bei dem Begriff um eine statistische Größe handelt, bezieht er sich nur auf vergangene Ereignisse. Dass in Zukunft mehr Extremwetterereignisse zu erwarten sind, kann aber als gesichert gelten. Einer Sonderausgabe des Weltklimaberichts zufolge könnten Überschwemmungen, die bisher nur alle hundert Jahre zu erwarten waren, bei fortschreitender Erderwärmung im Jahr 2100 jährlich vorkommen. Schon heute sind nach Angaben des Gesamtverbands der #Versicherer (GDV) mehr als 300.000 Adressen in Deutschland von Hochwasser bedroht. Gleichzeitig sind jedoch nur rund 54 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Der Schutz vor den finanziellen Folgen sieht bei den nicht versicherten Hauseigentümern bislang so aus: Hoffen auf staatliche Nothilfen. Doch die belasten alle Steuerzahler, lassen häufig auf sich warten und decken nur selten die tatsächlich entstandenen Schäden ab.
Prävention ist vor allem Privatsache
Angesichts der zunehmenden Risiken durch Extremwetterereignisse raten sowohl Versicherungswirtschaft als auch Verbraucherzentralen zu einer Elementarschadenversicherung. Das Grundprinzip dieser Versicherung: Sie schützt Eigentümer und Mieter vor den finanziellen Folgen durch Naturereignisse. Dazu zählen #Hochwasser, #Starkregen, #Überschwemmung und #Rückstau, aber auch #Schneedruck, #Lawinen, #Erdrutsch, #Erdsenkung oder #Erdbeben. Eine Elementarschadenversicherung schließt man in Kombination mit einer #Gebäuderversicherung und #Hausratversicherung oder durch Erweiterung dieser Verträge ab. 2 Dinge sollten dabei grundsätzlich beachtet werden: Die Versicherungsbedingungen und Versicherungsprämien unterscheiden sich je nach Anbieter zum Teil deutlich voneinander. Und zweitens kann ein Versicherer den Abschluss einer Elementarschadenversicherung verweigern, wenn ein besonders hohes Schadenrisiko vorliegt.
Fragen zur Elementarschadenversicherung? BVK Experten antworten
Ist eine Elementarschadenversicherung auch sinnvoll, wenn ich nicht an einem Fluss wohne? Ist es günstiger, einen bestehenden Vertrag zu erweitern? Was kann ich tun, wenn ein Versicherer es ablehnt, mein Haus zu versichern? Sind wirklich alle wetterbedingten Schäden durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt? Wie hoch ist das Überschwemmungsrisiko in meiner Region? Wie vergleiche ich Angebote sinnvoll? Können bauliche Maßnahmen wie Rückstauklappen die Versicherungsprämie senken? Wann könnte eine Versicherungspflicht kommen – und was geschieht dann mit meinem jetzigen Vertrag?
Alle Fragen zum Versicherungsschutz bei Hochwasser und anderen Naturgewalten beantworten die Experten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) …
Heiner Deroy, Sprecher des BVK Bezirksverbands Mittlerer Niederrhein
Matthias Fleck, 1. Vorsitzender des BVK Bezirksverbands Karlsruhe
Matthias Stoll, Stellvertretender Vorsitzender des BVK Bezirksverbands Lüneburg/Wolfsburg
Axel Wondratzek, 1. Vorsitzender des BVK Bezirksverbands Halle/Dessau