Von Christian Schröter, 4. August 2024, Lesedauer 0 Minuten, 50 Sekunden
Bürgermeisterwahl in Gütersloh am 17. November 2024
Gütersloh, 3. Juli 2024
Die Gütersloher können am 17. November 2024 über die Nachfolge des abgewählten #Bürgermeisters Norbert #Morkes entscheiden. Die maßgeblichen kommunal- und wahlrechtlichen Vorschriften besagen, dass die #Aufsichtsbehörde – in diesem Fall der Landrat als sogenannte »Untere staatliche Verwaltungsbehörde« – den Termin für die fällige #Neuwahl festzulegen hat. Falls bei mehreren Kandidaten keiner an diesem Tag die absolute #Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht, findet 14 Tage später, am 1. Dezember 2024, eine Stichwahl statt. Bei dieser stehen dann die beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmzahlen aus dem ersten Urnengang auf dem Stimmzettel.
Gewählt wird der künftige Bürgermeister für eine Amtszeit von knapp 6 Jahren. Zurückzuführen ist diese längere Amtszeit auf die Regelungen in der #Gemeindeordnung #NRW. Demnach wird die Nachfolgerin beziehungsweise der Nachfolger eines vorzeitig aus seinem Amt scheidenden Bürgermeisters bis zum Ende der nächsten Wahlperiode des Rates, das heißt bis zum 31. Oktober 2030, gewählt.
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