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Das »Sunderaner Hoffest und Familienball« im August 2023 auf dem Hof Kleßmann wurde gefördert. Foto: Bürgerverein Sundern

Gütersloh: Die Stadtteile können noch vom Fördertopf für stadtteilbezogene Kulturarbeit profitieren

Von Christian Schröter, 8. September 2024, Lesedauer 1 Minute, 49 Sekunden

Gütersloh: Die Stadtteile können noch vom Fördertopf für stadtteilbezogene Kulturarbeit profitieren

Gütersloh, 8. August 2024

Die Stadtverwaltung setzt sich aktiv für die Förderung der Kulturarbeit in den Gütsler Stadtteilen ein. Ob #Avenwedde, #Blankenhagen, #Ebbesloh, #Friedrichsdorf, #Hollen, #Isselhorst, #Kattenstroth, #Niehorst, #Nordhorn, #Spexard oder #Sundern, hier sind alle Künstler, kulturellen Vereinigungen, Vereine, Gruppen und Initiativen, die das kulturelle Leben vor Ort bereichern möchten, gefragt. Unterstützt werden sie aus dem Fördertopf für stadtteilbezogene #Kulturarbeit. Bezuschusst werden können beispielsweise #Stadtteilfeste, #Musikveranstaltungen, Lesungen oder Projekte aus Bereichen der bildenden #Kunst. Förderfähig sind Projekte und Veranstaltungen, die das Kulturangebot der Stadt und insbesondere der Stadtteile bereichern, gemeinnützig sind, öffentliches Interesse wecken und keine Gewinne erzielen wollen. Bei der Antragstellung gilt es Fördervoraussetzungen zu beachten. Mit der finanziellen Hilfe verfolgt die Stadtverwaltung das Ziel, das gesamte Stadtgebiet als einen öffentlich zugänglichen »Kulturort« zu erschließen. Deshalb bekommen kulturelle Projekte und Veranstaltungen, die einen spezifischen Bezug zu den Stadtteilen haben, die Chance, finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Wer kann einen Antrag stellen?

Jede natürliche oder juristische Person, die einen Beitrag zum kulturellen Leben in Gütersloh leisten möchte, kann einen schriftlichen Antrag auf Förderung stellen. Wichtig ist, dass die Projekte noch nicht begonnen haben und in einem Gütersloher Stadtteil stattfinden. Zudem müssen die Projekte gemeinnützig sein und dürfen nicht kommerziellen Zwecken dienen. Um einen Zuschuss zu erhalten, muss eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens zehn Prozent der Gesamtfinanzierung gewährleitet sein.

Antragsverfahren und Bewilligungsverfahren

Der 1. Schritt zur Antragstellung ist ein Beratungsgespräch. Hier wird geklärt, ob eine Förderung grundsätzlich möglich ist. Für die Antragsstellung sind Unterlagen wie das Antragsformular, der Kostenplan und Finanzierungsplan und die Projektbeschreibung oder Veranstaltungsbeschreibung nötig. Bei einer Fördersumme von mehr als 5.000 Euro muss das Projekt dem Ausschuss für #Kultur und #Weiterbildung präsentiert werden. Anträge für Veranstaltungen oder Projekte im September 2024 müssen bis Sonntag, 25. August 2024, eingehen, um rechtzeitig bearbeitet werden zu können. Im Zeitraum von Montag, 9. September 2024, bis Donnerstag, 3. Oktober 2024, finden keine Beratungsgespräche statt und in dieser Zeit werden auch keine Förderanträge bearbeitet.

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