Von Dr. Birgit Lutzer, 5. Oktober 2024, Lesedauer 1 Minute, 52 Sekunden
#Lutzers #Lektionen: Behörden auf die Bude rücken
#Steinhagen, 5. September 2024
Im Kreis #Gütersloh häufen sich die Umweltskandale. Erst die #Zimmermann Salzeinleitungen in die #Lutter, die Plättchen Havarie der #Kläranlage #Rheda #Wiedenbrück dann die #Hagedorn #Riding #Ranch … viele Bürger wüssten gerne mehr darüber. Doch was tun? Anrufe bei Behörden erfordern oft viel Geduld. Außerdem können mündlich übermittelte Gesprächsinhalte kaum im Nachhinein belegt oder als Beweis herangezogen werden.
Das Umweltinformationsgesetz verschafft Ihnen Zugang zu Antworten
Das #Umweltinformationsgesetz Nordrhein Westfalen (UIG NRW) gibt Ihnen das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen, die bei Behörden und öffentlichen Stellen vorhanden sind. Dazu gehören Bezirksregierungen, Umweltämter, #Naturschutz und Wasserbehörden sowie Unternehmen, die öffentliche Aufgaben übernehmen oder sich in öffentlicher Hand befinden.
Welche Informationen Sie beantragen können
Sie können Informationen zum Zustand von #Wasser, #Luft, #Boden, #Pflanzen und #Tieren, Lärm und Strahlung anfragen. Auch bei Störfällen, Schäden oder Eingriffen in die Umwelt erhalten Sie über das #UIG wichtige Informationen. Einen Antrag stellen Sie am besten per Brief oder E Mail. Beschreiben Sie darin so genau wie möglich, welche Informationen Sie benötigen (zum Beispiel nicht einfach »alle Daten zu Fall XY«). Die Behörde muss Ihnen die Informationen in der Regel innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung stellen. Bei umfangreichen Anfragen kann es bis zu zwei Monate dauern.
Zuweilen werden Anfragen abgelehnt
Manchmal kann der Zugang zu Informationen verweigert werden, zum Beispiel wenn personenbezogene Daten geschützt werden müssen, es um Geschäftsgeheimnisse geht oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Die Behörde muss Ihnen jedoch genau erklären, warum sie den Zugang verweigert. Wird Ihre Anfrage abgelehnt oder sind die Informationen unzureichend, können Sie Widerspruch einlegen und notfalls vor das Verwaltungsgericht ziehen.
Was ein UIG Antrag kostet – in der Regel nichts
Normalerweise ist der Zugang zu Umweltinformationen kostenlos. Es können jedoch Kosten anfallen, wenn Kopien erstellt oder Informationen zusammengestellt werden müssen. Diese Kosten müssen fair und transparent sein.
Mehr Durchblick durch UIG Anträge
Auch wenn Behördenmitarbeiter selten erfreut über UIG Anfragen sind: Die erhaltenen Umweltinformationen können Sie nutzen, um sich aktiv an öffentlichen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Sie dürfen sie auch veröffentlichen.
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