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Parkhaus »Sinn« (ehemals »Karstadt«)

Gütersloh News: Stadtverwaltung verdoppelt Dauermiete für Parkhäuser

Von Christian Schröter, 13. November 2024, Lesedauer 1 Minute, 55 Sekunden

Gütersloh News: Stadtverwaltung verdoppelt Dauermiete für Parkhäuser

#Gütersloh, 13. Oktober 2024

Mit Wirkung zum nächsten Monatsersten hat die #Stadtverwaltung jetzt die #Dauermiete für Parkhäuser fast verdoppelt. Die Parkkarten kosten nun sportliche 80 Euro statt wie bisher 42 Euro. Eine Begründung für die krasse Erhöhung wird nicht genannt. Den Mietern wird freigestellt, einen Änderungsvertrag abzuschließen oder den bestehenden Vertrag bis Jahresende zu kündigen.

Aus rechtlicher Sicht ist das Vorgehen nicht unoriginell, denn es wird mitgeteilt, dass die erhöhte Miete so oder so ab dem nächsten Monatsersten fällig wird.

Aus unserer Sicht ist es derweil so: Solange der Änderungsvertrag nicht abgeschlossen wird, gilt die alte Miete. Die Stadt müsste den Dauermietvertrag zunächst kündigen. Als #Kündigungsfrist gewährt sie dem #Mieter eine Frist von 3 Monaten, beginnend mit dem Monat Oktober (dem Monat der Preiserhöhung). Demnach müsste sie sich selbst wohl ebenfalls an diese Kündigungsfrist halten; eine fristlose Kündigung wäre demnach unbillig und würde den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Üblicherweise beginnt eine Kündigungsfrist freilich erst mit dem Ablauf des Monats, in dem gekündigt wird, und nicht schon mit dem Monat der Kündigung selbst. Wenn man es genau nimmt, kann der Mieter demnach für die nächsten 2 Monate (November und Dezember) auf dem alten Preis bestehen; die Stadt müsste den Vertrag kündigen, wobei eine fristlose Kündigung kaum zu rechtfertigen sein dürfte. Es wird offenbar der Eindruck einer gewissen #Alternativlosigkeit erweckt – entweder man akzeptiert die Preiserhöhung zum nächsten Monatsersten per Änderungsvertrag, oder man kündigt den ursprünglichen Vertrag mit Wirksamkeit bis zum Jahresende und nimmt die Preiserhöhung dennoch hin. Davon abgesehen hat der Mieter unserer Ansicht nach bei dieser krassen, fristlosen Preiserhöhung das Recht zu einer fristlosen Kündigung aus Wichtigem Grund. Freilich dürfte es sinnlos sein, sich hier auf Diskussionen einzulassen oder den #Rechtsweg zu beschreiten.

Für Stadtbewohner dürfte sich hier keine »Steuerungswirkung« ergeben, deren Ziel es nur sein könnte, das #Auto abzuschaffen. Die Preiserhöhung soll offenbar lediglich die Einnahmen verdoppeln. In anderen deutschen Städten wurden ähnliche Vorhaben zurückgenommen, teils spricht man von einer Überkompensation, denn die Kosten für die #Stadt dürften sich kaum plötzlich verdoppelt haben.

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