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Kreis Gütersloh: Glasfaserausbau im ländlichen Raum – Bund und Land fördern den Glasfaserausbau

Von Christian Schröter, 22. Dezember 2024, Lesedauer 1 Minute, 36 Sekunden

Kreis Gütersloh: Glasfaserausbau im ländlichen Raum – Bund und Land fördern den Glasfaserausbau

#Gütersloh, 21. November 2024

Schnelles #Internet wird nun für viele weitere Haushalte im ländlichen Raum Realität. Für den Breitbandausbau in #Borgholzhausen, #Harsewinkel, #Langenberg, #Rheda #Wiedenbrück, #Schloß #Holte #Stukenbrock, #Steinhagen, #Verl, #Versmold und #Werther hat der Kreis Gütersloh einen vorläufigen Förderbescheid vom Bund erhalten. Der Bund sichert darin zu, 50 Prozent der ermittelten Wirtschaftlichkeitslücke bis zu einer Höchstsumme von etwa 40,6 Millionen Euro zu tragen. Weitere 30 Prozent in Höhe von etwa 24,4 Millionen Euro werden vom Land #Nordrhein #Westfalen getragen und die übrigen 20 Prozent in Höhe von etwa 16,2 Millionen Euro entfallen als Eigenanteil auf die 9 projektbeteiligten Kommunen. Damit können Adressen im ländlichen Raum der beteiligten Kommunen mit einer aktuellen Breitbandversorgung unterhalb von 100 Megabit pro Sekunde, sogenannte »Graue Flecken«, mit einem #Glasfaseranschluss versorgt werden. Diese Adressen liegen in Gebieten, die nicht durch Telekommunikationsunternehmen versorgt werden, weil sich für diese dort der #Glasfaserausbau wirtschaftlich nicht lohnt.

5.785 förderfähige Adressen wurden zuvor durch ein vorgeschriebenes Markterkundungsverfahren ermittelt. Um eine Idee davon zu bekommen, wie viel der Breitbandausbau im ländlichen Bereich kosten wird, hat das Beratungsunternehmen »MICUS« auf Basis einer Grobnetzplanung eine Kostenkalkulation erstellt. Dabei ist eine Wirtschaftlichkeitslücke nach Abzug des Barwerts aller Einnahmen vom Barwert aller Kosten in Höhe von etwa 81 Millionen Euro errechnet worden.

Aufgrund der Höhe der Kosten erfordert das Verfahren eine europaweite Ausschreibung. Die Versorgungsdaten aus dem Markterkundungsverfahren werden vor Ausschreibungsbeginn nochmals erhoben und validiert, damit die Ausschreibung mit möglichst genauen Daten erfolgen kann. Im Ausschreibungsverfahren wird der finale Betrag der #Wirtschaftlichkeitslücke ermittelt. Auf Basis dieses Wertes werden dann die Förderbescheide in abschließender Höhe beantragt. Alle beteiligten Kommunen haben bereits vor der Antragsstellung die notwendigen Beschlüsse zur Sicherung der Eigenanteile durch die #Politik beschließen lassen. Die Cofinanzierung des Landes wird nun zeitnah beantragt.

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